1. Geltungsbereich, Vertragspartner des Kunden
1. Diese AGB gelten (a) für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen verschiedener Art, (b) den Erwerb anderer Produkte wie z.B. Druckmedien, Merchandising-Artikel, jeweils unabhängig davon, ob der Erwerb über das Internet oder per Mail erfolgt. Soweit Bestimmungen dieser AGB sich nicht ausdrücklich nur auf eine der vorgenannten Gruppen ((a) oder (b)) beziehen, gelten sie für beide Gruppen.
2. Eintrittskarten berechtigten den Kunden bzw. Inhaber zum Besuch der auf dem Ticket genannten Veranstaltung. Gegenstand des Erwerbs einer Eintrittskarte ist daher der Abschluss eines Vertrags über den Veranstaltungsbesuch. Die Veranstaltungen werden durch Svetlana Kovalenko (Verantalterin) durchgeführt, die auch Ausstellerin der Tickets ist.
2. Tickets
1. Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Kunde von der Veranstalterin das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen.
2. Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets (Originalkarten und print@home/ticketdirect) dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
3. Die Veranstalterin als Ausstellerin des Tickets will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets über DTS vermittelt oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. 2.6 erworben haben. Sofern ein Kunde in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Veranstaltungsvertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Kunde diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an diese Dritten abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Veranstaltungsverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten zustande kommen. Im Fall der Ziffer 2.6 gewährt die Veranstalterin nur Zutritt, wenn alle in dieser Ziffer genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
4. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 2.4 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Veranstalterin voraus. Die Veranstalterin ist bevollmächtigt, diese Zustimmung unter den nachfolgenden Bedingungen zu erteilen: (i) die Weitergabe verstößt nicht gegen Ziff. 2.4, (ii) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag ist bei Fehlen einer der in (i) oder (ii) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
5. Sofern Tickets vom Veranstalter durch namentliche Nennung auf dem Ticket personalisiert werden, gelten dafür besondere Bedingungen, die dem Kunden bei der Buchung angezeigt werden.
3. Vertragsschluss, Altersbeschränkungen, Kaufbeschränkungen
1. Ein Vertrag kommt je nach Art der Bestellung wie folgt zustande: Bei Bestellungen per Internet (Tickets oder Artikel) wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Eine anschließende Auftragsbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss. Vor Abschluss seiner verbindlichen Bestellung wird dem Kunden eine zusammenfassende Bestellübersicht angezeigt, in der er seine Angaben noch einmal korrigieren und von ihm ausgewählte Produkte aus dem Warenkorb entfernen kann.
2. Die auf der Webseite und in sonstigen Ankündigungen enthaltenen Angaben zu den Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn oder Veranstaltungsinhalt werden von der Veranstalterin zur Verfügung gestellt. Die Abgabe des Vertragsangebots erfolgt auf dieser Grundlage.
3. Der Kunde trägt das Risiko für die richtige Ein- bzw. Angabe von Informationen im Bestellprozess, sowie für die Auswahl der Veranstaltung, Ort, Datum.
4. Widerrufsrecht
1. Für Tickets (vgl. Ziffer 1.2) gilt: die Veranstalterin weist den Kunden darauf hin, dass für den Veranstaltungsvertrag kein Widerrufsrecht besteht. Denn bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht.
5. Registrierung bei Online-Kauf und Schutz des Accounts
1. Bei einem Online-Kauf auf der Internetseite registriert jeder Kunde einen Account. Durch die Speicherung seiner Daten im Account vereinfacht sich für den Kunden der Bestellprozess. Die Nutzung seines Accounts ist für den Kunden kostenlos. Er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu diesem Account vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und die Veranstalterin im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich zu unterrichten.
2. Der Kunde bleibt ggf. nach Anwendung entsprechender Cookies im Account auf der Website eingeloggt; im Falle der Nutzung seiner Endgeräte durch andere Personen hat der Kunde für deren Handeln in diesem Zusammenhang einzustehen, soweit er dies zu vertreten hat.
3. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Account des Kunden oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB verstößt oder ein begründeter Verdacht insoweit besteht, oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt, z.B. im Falle eines Missbrauchsverdachts durch unberechtigte Dritte, unberechtigte mehrfache Verschaffung von gewährten Vorteilen durch dieselbe Person. Sofern eine Aufhebung der Sperrung nach Prüfung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden und Dritter nicht in Betracht kommt, ist die Veranstalterin nach ihrer Wahl berechtigt, den Zugang und den Inhalt des Accounts ganz oder teilweise dauerhaft zu sperren oder zu löschen. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
4. Die Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit vom Kunden beendet werden, entweder durch Löschen des Accounts oder per E-Mail an . Die Veranstalterin behält sich vor, den Account zu löschen, wenn der Account länger als ein Jahr nicht genutzt wurde. Das Recht des Kunden, sich danach neu anzumelden, bleibt davon unberührt.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Nutzung eines Accounts aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Preise, Gebühren und Ermäßigungen
1. Zusätzlich zum Ticket oder anderen Artikeln können Versandkosten (auch: Auftragspauschale; deckt insbesondere den Aufwand für die die Herstellung von Tickets, Bereitstellung von Tickets an der Abendkasse oder Versandkosten ab) sowie - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten erhoben werden. Diese zusätzlichen Gebühren werden dem Kunden im Bestellvorgang mitgeteilt.
2. Die Veranstalterin ist nach §19 EstG umsatzsteuerbefreit. Es erfolgt daher kein Ausweis der MwSt. 3. Das Entgelt und die Gebühren sind mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
7. Zahlungsmethoden
1. Die für den jeweiligen Kauf angebotenen Zahlungsmethoden werden dem Kunden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt bzw. mitgeteilt.
2. Der Gesamtbetrag der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
8. Ticketlieferung, Fehlerhafte Tickets, Minderlieferung, Eigentumsvorbehalt
1. Verliert der Karteninhaber Tickets oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist die Veranstalterin nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
2. Falls dem Kunden fehlerhafte Tickets zugesandt werden, z.B. Tickets für eine andere als die bestellte Veranstaltung, erkennt man dies, indem man die gelieferten bzw. übergebenen Tickets mit der Bestellung vergleicht (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis). In diesen Fällen stehen dem Kunden seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte vollumfänglich zu. Das bedeutet aber auch, dass der Veranstalter zunächst die Pflicht und das Recht auf Nacherfüllung hat, d.h. auf Tausch der fehlerhaft gelieferten Tickets gegen die richtigen Tickets. Wenn die Veranstalterin diesen Umtausch nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung vornehmen kann, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die fehlerhaften Tickets ggfs. nicht weiterverkaufen kann. Die Zusendung bzw. Lieferung der richtigen Tickets erfolgt auf demselben Weg wie die Zusendung bzw. Lieferung der ursprünglich gelieferten Tickets. Der Kunde wird darüber informiert, dass aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäfts Mängel nur bis zu vier Werktage vor der Veranstaltung sicher korrigiert werden können, wenn eine Zusendung des (der) neuen Tickets per Post erfolgen soll, und bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei der Veranstalterin (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung, wenn eine Zusendung per E- Mail (print@home/ticketdirect) erfolgen kann. Auch mit kürzerer Vorlaufzeit gemeldete Mängel werden korrigiert, allerdings besteht für den Kunden in diesem Fall das Risiko, dass die Korrektur nicht mehr rechtzeitig bis zum Veranstaltungsbeginn möglich ist.
3. Einwendungen wegen nicht eingegangener Tickets sind der Veranstalterin bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Büroarbeitstages bei der Veranstalterin (Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung per E-Mail oder Telefon mitzuteilen (Zugang der Mitteilung ist entscheidend), um der Veranstalterin die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Bei später erfolgten Einwendungen besteht für den Kunden das Risiko, dass keine rechtzeitige Nacherfüllung mehr möglich ist.
4. Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise Erkrankung) oder behördlicher Anordnung abgesagt werden und wird ein Ersatztermin festgelegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde wird über die Website von der Veranstalterin und sofern eine E- Mail-Adresse bekannt ist per E-Mail über die Verlegung informiert. In der E-Mail bzw. auf der Webseite werden dem Kunden auch eine angemessene Frist sowie die Kontaktangaben mitgeteilt, wenn er die Ersatzveranstaltung nicht besuchen und stattdessen dem Veranstalter sein Ticket zurückgeben und sich den Ticketpreis erstatten lassen möchte. Wenn der Veranstalter die Tickets nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung zurückerhält, kann ihm ein Schaden entstehen, weil er die Tickets für den Ersatztermin ggfs. nicht weiterverkaufen kann.
5. Tickets, die über das print@home-/ticketdirect-Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home-/ticketdirect-Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Die Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung
Die nachfolgenden Beschränkungen gelten dabei aber nur jeweils soweit Ansprüche entweder gegen die Veranstalterin bestehen. Die nachfolgenden Beschränkungen einer Haftung gelten für sämtliche Arten einer Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit der Kunde Tickets erwirbt und damit einen Vertrag über die Veranstaltung mit dem Veranstalter abschließt (vgl. Ziffer 1.2).
1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
3. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziff. 9.1 lassen die Haftung des Veranstalters gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.
10. Regelungen für Veranstaltungen
Folgende Regelungen werden zwischen den Kunden und der Veranstalterin für die Durchführung der Veranstaltungen, abgeschlossen, soweit dem Kunden nicht im Rahmen der Buchung abweichende Bedingungen angezeigt und von diesem akzeptiert werden:
1. Die Veranstaltungen dürfen, sofern nichts anderes (z.B. ein gewisses Mindestalter und Begleitung einer erwachsenen Person) angezeigt wird, nur von Personen über 18 Jahren besucht werden.
2. Die Veranstalterin behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
3. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
4. Zusätzlich gelten jeweils die Regelungen der Hausordnung der entsprechenden Veranstaltungsstätten, welche vor Ort angezeigt werden.
5. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ziffer 10 behält sich der Veranstalter vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
11. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Siegburg. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
3. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Veranstalterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
4. Die Veranstalterin bemüht sich stets, etwaige Unstimmigkeiten mit dem Kunden im Hinblick auf bestehende Verträge einvernehmlich zu klären. die Veranstalterin weist die Kunden jedoch darauf hin, dass sie zu keiner Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren (nach VSBG) verpflichtet ist und den Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
5. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.
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